Willkommen auf der Homepage der
Steuerberaterkanzlei Jens Utzerath!
Unsere Website wird derzeit aktualisiert und steht Ihnen daher nicht in der gewohnten Form zur Verfügung.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Selbstverständlich ist die Kanzlei weiterhin zu bisherigen
Öffnungszeiten (montags – donnerstags von 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr
und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr) erreichbar.
Kreuzau •
Flemingstr. 16
Tel. 02422/ 50418- 0 • Fax 02422/ 50418-10
info@steuerberater-utzerath.de
Impressum
Verantwortlicher
|
Mitglied der
Steuerberaterkammer Köln
|
Berufshaftpflichtversicherung: Für
Steuerberater gelten im Wesentlichen |
Datenschutz
Rechtliche Grundlagen
Gemäß § 4g Abs. 2 Satz 2 BDSG macht der
Datenschutzbeauftragte die Angaben nach § 4e Satz 1 Nr. 1 –
8 BDSG auf Antrag jedermann in geeigneter Weise verfügbar.
Sofern ein Datenschutzbeauftragter nicht bestellt ist,
obliegt diese Verpflichtung der verantwortlichen Stelle.
Anlagen zur verantwortlichen Stelle (34e Satz 1 Nr. 1 – 3 BDSG)
Name oder Firma der
verantwortlichen Stelle:
Jens Utzerath, Steuerberater
Leiter der verantwortlichen
Stelle:
Herr Dipl.-Finw. Jens Utzerath
Anschrift der
verantwortlichen Stelle:
Flemingstr. 16 in 52372 Kreuzau
Telefon 02422 / 50418-0
Telefox 02422 / 50418-10
Angaben zu den Verfahren automatisierter Verarbeitung (§4a Satz 1 Nr. 4 – 8 BDSG)
Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
Abgeleitet aus den Zwecken der Kanzlei oder den Geschäftszwecken der Gesellschaft ist der Hauptzweck die Abwicklung von Mandantenverträgen (erheben, speichern, verändern, übermitteln von Daten, die der Zweckbestimmung des vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses mit dem Betroffenen dienen).
Nebenzwecke sind z.B. die Personal-, Lieferantenverwaltung, Handelsvertreter- und Interessenbetreuung.
Beschreibung der betroffenen
Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder
Datenkategorien
Die betroffenen Personengruppen ergeben sich aus der
Zweckbestimmung (Nr. 4). Es handelt sich um folgende
Datenkategorien (bei allen können IT-Nutzungsdaten
anfallen):
– Mandantenverwaltungsverfahren:
(z.B. Ansprechpartner, Adress-. Vertrags- Zahlungs-
Steuerungsdaten)
– Personalverwaltungsverfahren: (z.b. Planungs-,
ertragsstamm- und -abrechnungsdaten von z.B. Bewerbern,
Mitarbeitern, Rentnern, möglichen Anspruchsberechtigten
– Lieferantenverwaltungsverfahren: (z.B. Vertragsstamm-
und -abrechnungsdaten)
Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können
– Öffentliche
Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften
– Interne Stellen
– Dienstleister (§11 BDSG)
– Externe Stellen zur Erfüllung der unter 4. genannten
Zwecke
Regelfristen für die
Löschung der Daten
Die Löschung der Daten erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen,
satzungsgemäßen oder vertraglichen Aufbewahrungspflichten.
Geplante Datenübermittlung
an Drittstaaten
Derzeit sind keine Datenübermittlungen in Drittstaaten
geplant